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Grundsteuer-Reform | Was Hausbesitzer*innen in Berlin und Brandenburg machen müssen

In diesem Jahr müssen Eigenheim-Besitzende ihre Daten für die Berechnung der Grundsteuer dem Finanzamt übermitteln. Welche Daten das für Berlin und Brandenburg sind, erfahren Sie hier!

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer-Berechnung in einem Urteil von 2018 für unwirksam erklärt, sodass eine Neuberechnung der Eigenheime nötig ist. Ab 2025 wird dann eine neue Grundsteuer erhoben. Aber die Daten zur Berechnung der Grundsteuer für das eigene Grundstück werden bereits in diesem Jahr aggregiert, was die Immobilienbesitzenden dazu verpflichtet, ihre Daten beim Finanzamt anzugeben.

Was gilt für Immobilien in Berlin und Brandenburg?

Welche Daten an das jeweilige Finanzamt übermittelt werden müssen, hängt vom Bundesland ab, denn es gibt unterschiedliche Berechnungsmodelle. Für Berlin und Brandenburg gilt das Bundesmodell. In diesem Modell werden

  • die Grundstücksgröße
  • der Bodenrichtwert
  • die Wohnfläche
  • bzw. die Nutzfläche
  • und das Alter

für die Berechnung herangezogen. Diese Daten müssen dem Finanzamt in dem Formular „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” gestellt werden. Die Neubewertungen betrifft im Übrigen alle Grundstücke, auch forst- und landwirtschaftlich genutzte Immobilien.

Die Daten erhält man aus dem Grundbuchauszug und den Bodenrichtwert erfährt man via BORIS. Das gibt es sowohl für den Berliner Raum (HIER) oder für das Land Brandenburg (HIER). Die Fläche müsste gegebenenfalls neu berechnet werden, wenn der letzte Einheitswertbescheid zu alt ist. Für die Erhebung gilt der Stand zum 1. Januar 2022.

Die Daten müssen in elektronischer Form via Elster beim Finanzamt abgegeben werden. Nur in Härtefällen kann dies in Papierform geschehen. Dies soll den Aufwand der Behörden entschlacken, denn diese müssten die Daten händisch in das System eingeben. Der Zeitraum für die Datenübermittlung reicht vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022.

Selbstverständlich können Steuerberater*innen diese Arbeit übernehmen. Die Gebühren dafür variieren je nach Aufwand, können aber zwischen 100 Euro und über 500 Euro liegen.

Jetzt betrifft die Steigerungen der Immobilienwerte auch die Häusles-Besitzenden. Die Mietenden ächzen schon lange darunter. Vielleicht hilft das, die Wohnungssituation in Berlin endlich energischer anzugehen. Allerdings können die Gemeinden mit dem Hebelsatz eine Überbelastung bei gehobenen Wohnbereichen reduzieren.

meister

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